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AGB

Stand 31. März 2025


1.Geltungsbereich
Diese AGB sind ein fester Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Weber Performance und den Kunden. Sie regeln abschliessend alle Service-, Reparatur- und Umbauarbeiten, den Handel mit Ersatzteilen und Zubehör, die Vermittlung und den Verkauf von Fahrzeugen – sowohl im eigenen Namen als auch für Dritte – sowie die Unterbringung von Fahrzeugen, mit oder ohne Entgelt.


2.Geltungsanspruch
Mit der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung bestätigt der Kunde, die auf der Website veröffentlichten aktuellen AGB von Weber Performance uneingeschränkt anzuerkennen, einschliesslich der Bestimmungen zu Gerichtsstand und Rechtswahl. Eigene AGB des Kunden haben gegenüber Weber Performance keinerlei Gültigkeit. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Weber Performance.


3. Reparatur- und Servicearbeiten (Werkvertrag und Auftrag)
3.1. Werkstattauftrag
Auf Grundlage einer möglichst präzisen Mängelliste sowie weiteren Angaben und Wünschen des Kunden erstellt Weber Performance einen Werkstattauftrag. Dieser enthält eine kurze Beschreibung der geplanten Arbeiten sowie den vereinbarten Fertigstellungstermin.
Auf Wunsch des Kunden kann Weber Performance anstelle einer einfachen Kostenschätzung einen detaillierten, kostenpflichtigen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser beinhaltet:
-eine genaue Beschreibung der voraussichtlich durchzuführenden Arbeiten
-eine sorgfältige Schätzung des erforderlichen Arbeitsaufwands
-die voraussichtlichen Kosten für Ersatzteile und Zubehör
-die zu erwartenden Kosten für eventuelle Drittleistungen.
Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden im Falle einer Auftragserteilung angerechnet. Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind für zehn Tage gültig. Sollte sich aufgrund versteckter Mängel, unzureichender Kundenangaben oder einer zu niedrigen Kalkulation der Arbeits-, Material- oder Drittleistungskosten eine Kostenüberschreitung von mehr als 10 % abzeichnen, wird der Kunde informiert und der Werkstattauftrag entsprechend erweitert.
Weber Performance behält sich das Recht vor, für die vollständige oder teilweise Erbringung der Leistungen externe Fachkräfte oder Subunternehmen einzusetzen.


3.2. Abnahme und Prüfung des Fahrzeugs
Erfüllungsort für alle Dienstleistungen ist der Sitz von Weber Performance in Wil AG.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Prüfung und Abnahme der durchgeführten Arbeiten direkt bei der Fahrzeugübergabe im Betrieb von Weber Performance. Der Kunde hat das Recht auf eine Probefahrt. Eventuelle Mängel müssen umgehend gemeldet und gemeinsam protokolliert werden.
Versteckte Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar gewesen wären, sind sofort nach Entdeckung schriftlich zu melden. Werden Mängel nicht oder nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Arbeit als akzeptiert, und jegliche Mängelansprüche verfallen.


3.3. Haftung für Mängel
Weber Performance ist berechtigt, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung zu beheben. Bei geringfügigen Mängeln, die die Funktionalität nicht beeinträchtigen, kann stattdessen ein angemessener Preisnachlass gewährt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Ein weitergehender Schadenersatz über die Mängelbeseitigung hinaus wird nur bei Vorsatz geschuldet. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, alle Anweisungen von Weber Performance zur Behebung von Mängeln sowie zur Vermeidung von Schäden zu befolgen.


3.4. generelle Haftungsbeschränkungen
Die Haftung der Weber Performance sowie ihrer Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer für Mängel, die aus der Verletzung der vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten resultieren, ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzt.
Alle weitergehenden Haftungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden durch Mängel, alternative Rechtsmittel und ausservertragliche Haftung, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung für Mängel entfällt vollständig, wenn diese auf den Anweisungen des Kunden beruhen, an denen dieser trotz ausdrücklicher Abmahnung durch Weber Performance festgehalten hat, oder wenn sie ausschliesslich durch sein eigenes Verschulden verursacht wurden. Insbesondere wird auch für den Verlust von Garantieansprüchen gegenüber dem Fahrzeughersteller keine Haftung übernommen, wenn der Kunde Änderungen oder Tuningmassnahmen vornimmt oder akzeptiert.
Weber Performance übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art, die der Kunde im Fahrzeug hinterlässt.


3.5. Verjährung
Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln, die aus der Verletzung wesentlicher oder nebengeordneter vertraglicher Pflichten resultieren, verjähren – abweichend von Art. 371 OR – ein Jahr nach der Abnahme des Fahrzeugs.


4. Handel mit Ersatzteilen und Zubehör
4.1. Preise und Lieferbedingungen
Die angegebenen Preise sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden. Sie verstehen sich als Nettopreise in Schweizer Franken, zuzüglich MWST sowie möglicher Liefer-, Versand- und Transportkosten.
Bestellungen sind auch bei Lieferverzögerungen weiterhin gültig, es sei denn, die Verzögerung wurde direkt durch Weber Performance verschuldet. Falls ein Artikel nicht vorrätig ist, richtet sich die Lieferzeit nach der Verfügbarkeit beim jeweiligen Lieferanten.
Weber Performance übernimmt keine Haftung für nachträgliche Änderungen an den Produkten durch Zulieferer nach Vertragsabschluss. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit Zustimmung des Drittlieferanten möglich.
Weber Performance behält sich das Recht vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse oder mit entsprechender Sicherheitsleistung auszuliefern.


4.2. Prüfung bei Warenannahme
Die Überprüfung der Ware hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Qualität und Übereinstimmung mit der Bestellung muss sofort nach Erhalt erfolgen. Ab dem Moment, in dem die Ware dem Frachtführer (Lieferanten) übergeben wird, oder bei Selbstabholung ab der Bereitstellung der Ware an den Kunden, gehen Nutzen und Risiko auf den Kunden über. Transportschäden sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen zu melden. Die Originalverpackung muss für eventuelle Rückfragen aufbewahrt werden. Alle anderen Beanstandungen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Empfangsdatums eingereicht werden. Andernfalls gilt die Ware als akzeptiert. Verborgene Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren, bleiben davon ausgeschlossen.


4.3. Rückgaberecht & Widerrufsrecht
Ein generelles Rückgaberecht besteht nicht. Eine Rückgabe ist dennoch nur in folgenden Fällen innerhalb 14 Tagen möglich:
-Falschlieferungen
-Kulanzfälle: Weber Performance kann nach eigenem Ermessen eine Rückgabe akzeptieren, sofern das Produkt unbenutzt und originalverpackt ist.
Ablauf einer Rückgabe:
-Der Kunde muss die Rückgabe schriftlich beantragen.
-Falls akzeptiert, trägt der Kunde die Rücksendekosten, ausser bei Falschlieferungen.
-Rückerstattungen erfolgen nach erfolgreicher Prüfung der Ware innerhalb 10 Arbeitstagen.


4.4. Gewährleistung und Haftung
Für Eigenprodukte von Weber Performance gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten oder 20‘000km ab Lieferdatum. Weber Performance behält sich das Recht vor, das Produkt nachzubessern, durch ein Ersatzprodukt zu ersetzen oder, falls zumutbar, einen Preisnachlass zu gewähren. Weitergehende Schadenersatzansprüche insbesondere Lieferspesen, Steuern und Zölle sowie Aus- und Einbaukosten fehlerhafter Produkte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Für Produkte von Drittanbietern gelten ausschliesslich die Garantien und Gewährleistungen der jeweiligen Hersteller. Ansprüche müssen direkt beim Hersteller geltend gemacht werden, wobei Weber Performance die erforderlichen Informationen bereitstellt.
Angaben in Prospekten, Katalogen und anderen Publikationen von Weber Performance und deren Zulieferern erfolgen ohne Gewähr und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung, dass das gewählte Produkt für sein Fahrzeug und dessen Zweckmässigkeit geeignet ist und im Strassenverkehr zulässig ist. Weber Performance übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden sowie für den Verlust von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen gegenüber Fahrzeug- oder Geräteherstellern, die durch die Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen entstehen.
Es bestehen keine Ansprüche in folgenden Fällen:
-normale Abnutzung und Verschleiss
-unsachgemässe Handhabung, Lagerung, Nutzung oder Verarbeitung, einschliesslich natürlicher Korrosion, fehlerhafter oder unsachgemässer Montage, mangelhafter Wartung oder falscher Bedienung
-Verletzung oder Missachtung technischer oder betrieblicher Vorschriften, Überlastung, Änderungen oder Nachbesserungen durch den Kunden oder Dritte
-geringfügige Abweichungen in Ausführung, Konstruktion, Farbe oder Materialien von den veröffentlichten Qualitätsstandards, solange das Produkt gleichwertig bleibt
-Nutzung des Fahrzeugs im Rennsport oder nicht autorisierten Leistungsmessungen
Für Gebrauchtteile wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.


5. Einbau von Ersatzteilen und Zubehör bei Werkstattarbeiten
5.1 Allgemein
Die Bestimmungen von Punkt 4 gelten auch für Ersatzteile und Zubehör, welche im Rahmen von Service-, Reparatur- und Umbauarbeiten von Weber Performance eingebaut werden.


5.2 Angelieferte Ersatzteile und Zubehör von Kunden
Wenn der Kunde im Rahmen von Service- und Reparatur- und Umbauarbeiten Ersatzteile oder Zubehör zur Verfügung stellt und deren Verwendung verlangt, entfällt die Gewährleistung und Haftung von Weber Performance für direkte und Folgeschäden jeglicher Art. Weber Performance wird den Kunden auf offensichtliche Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Teile hinweisen und gegebenenfalls eine förmliche Abmahnung aussprechen.


6. Vermittlung und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
Weber Performance verkauft Gebrauchtfahrzeuge ausschliesslich direkt vor Ort. Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand „gekauft wie gesehen“, Der Käufer hat die Möglichkeit, das Fahrzeug vor dem Kauf zu besichtigen und zu überprüfen sowie auf Wunsch eine Probefahrt zu unternehmen.
Jegliche Gewährleistung und Garantie sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Mündliche Absprachen sind nicht bindend. Nach Übergabe des Fahrzeugs übernimmt Weber Performance keine Haftung für eventuelle spätere Mängel, es sei denn, diese wurden vom Verkäufer absichtlich verschwiegen.
Falls Weber Performance dem Käufer eine freiwillige Garantie gewährt, wird diese ausschliesslich schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Der Umfang, die Dauer und die Bedingungen dieser Garantie richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.
Mit Abschluss des Kaufvertrags bestätigt der Käufer, dass er den Zustand des Fahrzeugs kennt und auf nachträgliche Ansprüche verzichtet.


7. Haftung für Schäden an Kundenfahrzeugen
Weber Performance haftet für Schäden, die während Werkstattarbeiten, Probefahrten oder der Unterbringung des Fahrzeugs in den Betriebsgebäuden durch dessen Mitarbeiter oder Hilfspersonen am Fahrzeug des Kunden schuldhaft verursacht werden – jedoch nur, wenn diese Schäden nicht direkt aus der Ausführung der vereinbarten Leistungen resultieren. Weber Performance ist berechtigt, die Reparaturarbeiten selbst auszuführen oder diese auf eigene Kosten durch Dritte durchführen zu lassen.


8. Kundenseitige Versicherungspflicht
Der Kunde oder Fahrzeugbesitzer ist selbst dafür verantwortlich, sein Fahrzeug ausreichend gegen Diebstahl sowie alle Arten von Elementarschäden zu versichern. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Anlass (Werkstattarbeiten, Fahrzeugunterbringung mit oder ohne Entgelt, Verkauf im Auftrag oder in Kommission etc.) sowie der Dauer der Unterbringung des Fahrzeugs bei Weber Performance und unabhängig davon, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht (z. B. abgemeldet oder ohne Verkehrszulassung).
Der Kunde oder Eigentümer muss sicherstellen, dass der Versicherer über den Standortwechsel des Fahrzeugs informiert wird und die entsprechenden Versicherungsbedingungen anpasst. Der Kunde trägt auch die Verantwortung, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, insbesondere in Bezug auf die Deckungssumme.


9. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
9.1. Rechnungsstellung
Weber Performance stellt dem Kunden für sämtliche erbrachten Leistungen und Lieferungen eine detaillierte Rechnung aus. Die Rechnung umfasst eine präzise Beschreibung der Werkstattarbeiten sowie eine detaillierte Auflistung jeder in sich abgeschlossenen Arbeitsleistung, der Ersatzteile und des Zubehörs, jeweils mit den entsprechenden Preisen. Falls der Kunde mit der Rechnung nicht einverstanden ist, muss eine schriftliche Beanstandung innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.


9.2. Zahlungsfristen und Verzug
Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Tage, sofern nicht anders vereinbart. Bei grösseren Reparaturen oder Ersatzteilbestellungen können Vorauszahlungen oder Teilrechnungen verlangt werden. Für Neukunden gelten Zahlungen per Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung bei Abholung.
Die Zahlungstermine sind verbindlich. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr an, zusätzlich wird eine Mahngebühr von CHF 40.00 respektive CHF 80.00 bei der zweiten Mahnung erhoben. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Weber Performance das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, bereits gelieferte Ware zurückzufordern und Schadenersatz geltend zu machen.
Eine Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen oder Abzüge aufgrund von Mängeln sind ausgeschlossen.


10. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
10.1. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte sowie montierte Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Zahlung, einschliesslich aller Verzugs- und Inkassokosten, im Eigentum von Weber Performance. Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass eine Eintragung des Eigentumsvorbehalts auf seinen Namen im entsprechenden Register vorgenommen werden kann.


10.2. Retentionsrecht
Weber Performance behält sich das Recht vor, bei Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit des Kunden oder bis sämtliche Forderungen – einschliesslich Verzugs- und Inkassokosten – beglichen sind, ein Retentionsrecht gemäss Art. 895 ff. ZGB an Fahrzeugen und anderen retentionsfähigen Gegenständen des Kunden geltend zu machen. Für Forderungen aus demselben Kundenverhältnis, bei denen das gesetzliche Retentionsrecht nicht anwendbar ist, wird hiermit ein vertragliches Retentionsrecht vereinbart.


11. Datenschutz
Weber Performance verpflichtet sich, die Privatsphäre der Kunden zu schützen und den Datenschutz gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Alle Informationen und personenbezogenen Daten, die der Kunde im Rahmen der Geschäftsabwicklung zur Verfügung stellt, werden ausschliesslich für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen, die Zahlungsabwicklung und, falls zutreffend, für kundenbezogenes Marketing verwendet. Weber Performance garantiert, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden.


12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Regelung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.


13. Änderungen der AGB
Weber Performance behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig anzupassen, um auf geänderte Bedingungen zu reagieren oder die Kundenbeziehung zu verbessern. Die jeweils aktuelle Version der AGB wird auf der Website von Weber Performance veröffentlicht und ist dort einsehbar.


14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1. Gerichtsstand
Für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Weber Performance und dem Kunden sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Firmensitz von Weber Performance zuständig, auch wenn der Kunde im Ausland ansässig ist. Weber Performance ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich zu verfolgen.


14.2. Anwendbares Recht
Es findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Weber Performance und dem Kunden, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts sowie anderer internationaler Übereinkommen. Alle Regelungen in dieser AGB unterliegen den Bestimmungen des übergeordneten Rechts.